Auflaufschutz Sicherheitsmarkierungen mit Folien an Glaselementen
Auflaufschutz, Durchlaufschutz, Sicherheitsmarkierung auf Glasflächen
Auflaufschutz mit Folien an Glaselementen
§ In Fußgängerbereichen müssen Türen, Wände und Absperrungen aus Glas oder ähnlich durchsichtigem Material so angeordnet und gekennzeichnet sein, dass sie rechtzeitig wahrgenommen werden können. Prallt ein Passant vor eine solche Glaswand, haftet der für die Wand Verantwortliche (Hauseigentümer, Mieter usw.)
Oberlandesgericht Köln
Wir empfehlen beim Auflaufschutz bzw. Durchlaufschutz ein waagrechtes kontrastreiches Doppelband bei Türen, Wänden und Absperrungen aus Glas.
Bauaufsichtliche Abnahmen nur, wenn der Durchlaufschutz sichergestellt ist
Bauaufsichtliche Abnahmen erfolgen nur, wenn der Durchlaufschutz sichergestellt ist. Neubauten mit Publikumsverkehr werden aus diesem Grund bauaufsichtlich nur abgenommen, wenn die Glas-Bauteile ausreichend mit einem Durchlaufschutz als Sicherheitsmarkierungen nach den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für bereits vorhandene Bausubstanz im Zuge einer Sanierung.
Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein Angebot individuell nach Ihren Bedürfnissen.
