Auflaufschutz Sicherheitsmarkierungen mit Folien an Glaselementen DIN 18040-1

Hier geht es um Glaskennzeichnung, Auflaufschutz, Durchlaufschutz, Sicherheitsmarkierung auf Glasflächen

Auflaufschutz Glasmakierung
Auflaufschutz Glasmakierung

Auflaufschutz - mit Folien Glaselemente kenntlich machen

Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen nach DIN 18040-1 sicher erkennbar sein durch Sicherheitsmarkierungen (Auflaufschutz), die:
- über die gesamte Glasbreite reichen;
- visuell stark kontrastierend sind;
- jeweils hell und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen;
- in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 bis 160 cm über OFF angeordnet werden.
 

Wir empfehlen beim Auflaufschutz bzw. Durchlaufschutz ein waagrechtes kontrastreiches Doppelband bei Türen, Wänden und Absperrungen aus Glas.

In Fußgängerbereichen müssen Türen, Wände und Absperrungen aus Glas oder ähnlich durchsichtigem Material so angeordnet und gekennzeichnet sein, dass sie rechtzeitig wahrgenommen werden können. Prallt ein Passant vor eine solche Glaswand, haftet der für die Wand Verantwortliche (Hauseigentümer, Mieter usw.) - Oberlandesgericht Köln

Auflaufschutz Glasmakierung

BERATUNG

Um ein besseres Gefühl für Ihr Projekt zu bekommen, sprechen wir über Ihre Prioritäten und Gegebenheiten. Danach wählen wir die passende Folientype für Sie aus.

PLANUNG

Ihre Bedürfnisse und Interessen sowie örtliche und technische Gegebenheiten, fließen nun in unsere Projektierung mit ein. Unser Ziel ist es, für Sie am Ende eine optimale Lösung zu erreichen.

MONTAGE

Sie erhalten bei uns die Sicherheit, die Sie sich von einem Fachunternehmen wünschen. Unsere gesammelte Erfahrung aus über 1.000 erfolgreichen Projekten ist natürlich inklusive.

QUALITÄT

"Qualität bedeutet, dass der Kunde wiederkommt und nicht das Produkt." Deshalb verarbeiten wir nur hochwertige Funktionsfolien mit hoher Lebenserwartung. 

Auflaufschutz Glasmakierung
Auflaufschutz Glasmakierung
Auflaufschutz Glasmakierung

Bauaufsichtliche Abnahmen nur, wenn der Durchlaufschutz sichergestellt ist

Bauaufsichtliche Abnahmen erfolgen nur, wenn der Durchlaufschutz sichergestellt ist. Neubauten mit Publikumsverkehr werden aus diesem Grund bauaufsichtlich nur abgenommen, wenn die Glas-Bauteile ausreichend mit einem Durchlaufschutz als Sicherheitsmarkierungen nach den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung ASR gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für bereits vorhandene Bausubstanz im Zuge einer Sanierung.

Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein Angebot individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Warum Protecfolien wählen?

Protecfolien hat den Charakter, die Erfahrung, die Wissensbasis und die Fähigkeiten, die Sie von einem Fachbetrieb für Folierungen erwarten dürfen.
 
Unsere Erfahrung aus vielen hunderten Projekten gibt Ihnen Sicherheit.
 
Wir helfen Ihnen gern mit unserem freundlichem Team weiter und freuen uns schon auf Ihren Kontakt.
 
Mit den besten Wünschen für einen schönen Tag.
Ihr Protecfolien Team
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